Einsätze 2020

SEG - Einsätze 2020


08.12.2020 - erneute Feststellung der Katastrophe in Bayern


Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:


Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.


Begründung:


Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen, unabhängig von lokalisierbaren Ausbruchsgeschehen und erschwert die Möglichkeit der schnellen Nachvollziehbarkeit und damit Durchbrechung der Infektionsketten. Bayern hat inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 177. 27 Landkreise und kreisfreie Städte überschreiten den Schwellenwert von 200. Gleichzeitig steigt die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. Dies erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Auch die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Die Belastung des Gesundheitssystems verschärft sich zudem weiter. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.


Joachim H e r r m a n n

Staatsminister



Quelle: BayMBl. 2020 Nr. 710


17.06.2020 - Katastrophenfall für Bayern aufgehoben


Wie auf der Pressekonferenz am 16.06.2020 bekannt gegeben wurde, endet die Feststellung des Katastrophenfalls für Bayern am 16.06.2020 um 24 Uhr.


16.03.2020 - Katastrophenfall in Bayern



Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:



Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.



Begründung:

Die Corona-Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.



Joachim H e r r m a n n

Staatsminister



Quelle: BayMBl. 2020 Nr. 115

Share by: